gruen für 3 - Bi Scholver Feld

Pressespiegel - Archiv


Am 31. Januar tagte der Umwelt - Ausschuss der Stadt Gelsenkirchen. Lesen Sie hier den Bericht der WAZ













 Diese Meldung lief am 30.09.2011 über den Nachrichten - Ticker von Radio - Emscher - Lippe:

Die Container sind Teil der Norderweiterung der Chemieanlage. Die Ausnahmeregelung wurde nur für fünf Jahre erteilt und...Die Ausnahmegenehmigung für das BP-Containerdorf in Gelsenkirchen Scholven gilt nur bis heute.
Die Container sind Teil der Norderweiterung der Chemieanlage. Ab morgen wäre das BP-Containerdorf damit illegal.

"Von Anfang an war klar, dass ein neuer Bebauungsplan für die fünf Jahre gültige Ausnahmegenehmigung her muss, denn die kann nicht verlängert werden. Der ist aber bis heute nicht fertig. Das kritisierten auch die Grünen im Planungsausschuss, denn damit ist das Containerdorf ab morgen illegal. Außerdem befürchten sie, dass es zu einer nicht hundertprozentig sauberen Lösung kommen könnte. Die Verwaltung könnte BP eine großzügige Räumungsfrist bis Ende des Jahres setzen, dann wäre der neue Bebauungsplan endlich fertig und BP müsste nicht einen Container vom Fleck bewegen."  Raphael Boch für Radio Emscher Lippe – Meldung am 30.09.2011


 

WAZ Gelsenkirchen-Buer, von Wolfgang Laufs , 19–09-2011

Was passiert mit dem Containerdorf am Nordrand der Ulfkotter Straße, wenn Ende dieses Monats die Ausnahmeregelung nach dem Landschaftsgesetz ausläuft und der Bebauungsplan für die Norderweiterung von BP frühestens Mitte Dezember Rechtskraft erhält?

Diese Frage, im Sommer bereits aufgeworfen von der Bürgerinitiative „Grün für 3“, wird jetzt von Irene Mihalic, Stadtverordnete der Grünen, in den Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss getragen, der am Mittwoch tagen wird.

Mit ihrer Anfrage will Irene Mihalic klären, wie sich die Stadt verhalten wird, wenn es am 1. Oktober zu diesem „faktisch rechtswidrigen Zustand“ kommt. Muss am Ende der befestigte Gewerbestandort für die von BP beauftragten Fremdfirmen in einem Landschaftsschutzgebiet gar geräumt werden?

Zahlreiche Eingaben

Nach der ursprünglichen Planung sollte der Bebauungsplan für die Norderweiterung der Chemieanlagen vor dem Ende der Ausnahmegenehmigung fertig sein. Zahlreiche Eingaben machten diesen Zeitplan aber zunichte. Irene Mihalic kritisiert, dass die Politik von der Verwaltung nicht auf diese Lücke im Verfahren hingewiesen worden sei. Ein weiterer Kritikpunkt zielt auf die Frage, ob die Fläche für das Containerdorf auch weiterhin für diesen Zweck vorgehalten werden muss.

Mit Blick auf den städtebaulichen Vertrag, den die Stadt mit BP schließen will, sei von einer Bestandssicherung für das ursprünglich als Übergangslösung betrachtete Containerdorf von zusammengerechnet 15 Jahren auszugehen.

Gleichwohl würden im Begründungstext zum Bebauungsplanentwurf bereits Alternativstandorte angedeutet. So könnten die Container in einer druckfesten Version wieder auf dem jetzigen BP-Gelände aufgebaut werden. Mihalic’ Fragenkatalog enthält insgesamt zehn Punkte, die auf die Konsequenzen aus der Ausnahmegenehmigung nach dem Landschaftsgesetz und auf die Details des städtebaulichen Vertrages (Mihalic: „Wir kennen den Wortlaut des Vertrages nicht.“) zielen. Zwischen den Zeilen ihrer zweiseitigen Anfrage hat Irene Mihalic eine weitere Frage formuliert: Was würde die Stadt in vergleichbaren Fällen mit privaten Grundstückseigentümern machen?



WAZ Gelsenkirchen-Buer, von Wolfgang Laufs , 11–08-2011

Gelsenkirchen-Scholven. Bürgerinitiative Scholver Feld richtet mit ihrer Kritik das Augenmerk auch auf den Denkmalschutz für Haus Lüttinghof und den Partnerfirmenhof.

Voraussichtlich im Dezember will der Rat der Stadt den Bebauungsplan zur BP-Norderweiterung beschließen. Die Bürgerinitiative „Grün für 3 - BI Scholver Feld“ lässt mit ihrer Kritik an diesem Verfahren nicht locker. Sie richtet das Augenmerk auf drei Problempunkte:

Benzolbelastung

Die Mitglieder der Bürgerinitiative befürchten, dass die Benzolbelastung im Gelsenkirchener Norden noch weiter steigen wird. André Bsdurrek, BI-Vorstandsmitglied: „Bei den Messungen wurde ein Tagesmittelwert von 4,5 Mikrogramm ermittelt, der nur knapp unter dem Jahresgrenzwert von 5 Mikrogramm liegt. Die Spitzen reichten aber bis zu 14,9 Mikrogramm Benzol.“ Die Belastung werde zunehmen, da diese Werte die Auswirkungen des Autoverkehrs auf der A 52 und der erweiterten Chemieproduktion ausdrücklich nicht berücksichtigten. Die bislang vorliegenden Ergebnisse gingen auf fünf Einzelmessungen im Jahr 2006 an zwei mobilen Messstationen (neben Haus Lüttinghof und auf dem Hof Schulte-Kellinghaus) zurück. Jetzt hat die BI Kontakt aufgenommen zum Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz mit der Bitte, eine Dauermessung vorzunehmen. Bsdurrek: „Die Messung wird sich über ein Jahr erstrecken. Wann damit begonnen wird, ist noch unklar.“
 

Denkmalschutz

Die BI fordert ein Einschreiten der bei der Bezirksregierung in Münster ansässigen Oberen Denkmalbehörde gegen die Untere Denkmalbehörde der Stadt, die in ihrer Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf keine Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes des denkmalgeschützten Hauses Lüttinghof habe feststellen können. Abgesehen von den „visuellen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes im weiteren Umfeld“, die von der Verwaltung eingeräumt werden, machen die Raffinerie-Gegner auf die Gefahr aufmerksam, dass der Grundwasserspiegel sinken und damit die Statik des historischen Gebäudes in Gefahr bringen könnte. BI-Vorstandsmitglied Manfred Schumacher: „Die vorgesehenen petrochemischen Anlagen können bis zu einer Höhe von 150 Metern gebaut werden. Das macht stabile Fundamente erforderlich. Und dafür müsste der Grundwasserspiel großflächig gesenkt werden.“ Zudem wundert sich die BI, wie schnell die städtischen Denkmalschützer zu ihrem Urteil gekommen sind. Zwischen dem Ortstermin am Haus Lüttinghof und ihrer schriftlichen Stellungnahme hätten nur 24 Stunden gelegen. Schumacher: „Von einer Abwägung mit anderen Belangen kann da nicht die Rede sein.“

Partnerfirmenhof

Schumachers Kollege Rainer Faber glaubt nicht daran, dass das zurzeit laufende Bebauungsplanverfahren ergebnisoffen geführt werde. Als Beispiel führt er das Gelände nördlich der Ulfkotter Straße an, wo die Raffinerie-Erweiterung gebaut werden soll und sich jetzt der Partnerfirmenhof befindet. Das sei kein Parkplatz oder Containerstandort, sondern vielmehr ein „Gewerbegebiet“ in einem Landschaftsschutzgebiet. Diese Nutzung sei bis Ende September befristet, eine Verlängerung nicht mehr möglich. Aktivitäten zum Rückbau dieser „temporären Baustelle“ seien aber nicht erkennen. Wenn über diese Auflagen hinweg gesehen werde, wie werden dann von der Stadt die anderen Bedenken behandelt, die aktuell gegen die Erweiterungspläne erhoben wurden, fragt sich Faber. Er ist überzeugt: „Das ist kein ergebnisoffenes Verfahren mehr.“


 

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