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Satzungsbeschluss für BePlan verschoben

Bebauungsplan zur BP-Norderweiterung braucht noch Zeit


Satzungsbeschluss zur Norderweiterung soll jetzt am 9. Februar 2012 erfolgen

GE. Am 18. März 2010 fasste der Rat der Stadt Gelsenkirchen den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 404, mit dem die Planung für die Norderweiterung des Chemiestandortes Scholven eingeleitet wurde.

Ziel der Planung ist die langfristige Sicherung dieses für Stadt und Region außerordentlich bedeutsamen Industriestandortes. In Zeiten internationaler Standortkonkurrenzen kommt der Bereitstellung von Entwicklungsflächen mit Planungssicherheit für Investoren eine große Bedeutung zu. Aufgrund der räumlichen Nähe des Plangebietes zu den bestehenden Werksanlagen des Standortes Scholven kann dieses optimal in das Infrastrukturnetz integriert werden. Der daraus resultierende wirtschaftliche Vorteil macht die Norderweiterungsflächen konkurrenzfähig.

Ein solches Planungsverfahren erfordert einen erheblichen Aufwand, da die Auswirkungen der künftig zulässigen Anlagen und Betriebe sehr genau zu untersuchen sind. Die auf diesen Untersuchungen basierenden Planfestsetzungen sind so zu treffen, dass einerseits Gefährdungen ausgeschlossen und Belastungen für die Nachbarschaft weitestgehend reduziert werden ohne andererseits die Betriebsansiedlungen durch überzogene Restriktionen zu stark einzuengen.

Die hohe Komplexität des Verfahrens mit einer Vielzahl von Beteiligten führt dazu, dass die Aufstellung des Bebauungsplans mit einer im Voraus nicht passgenau zu kalkulierenden überdurchschnittlichen Verfahrensdauer verbunden ist. Um das Planverfahren mit größtmöglicher Sorgfalt abschließen zu können, hat die Verwaltung der Stadt beschlossen, dass die abschließende Beratung und Entscheidung in den städtischen Gremien – mit dem Ziel, den Satzungsbeschuss herbeizuführen – in die erste Sitzungsperiode des Jahres 2012 verschoben wird. Der Ratsbeschluss ist für den 9. Februar 2012 vorgesehen.

Ruhr Oel GmbH hat einen Antrag auf befristete Genehmigung des Fremdfirmenhofes gestellt. Die Stadt Gelsenkirchen prüft diesen zurzeit. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan ist die Grundlage, um ggf. eine Genehmigung auszusprechen. Obwohl die bisherige temporäre Genehmigung zwischenzeitlich abgelaufen ist, besteht aus rechtlicher Sicht derzeit kein Anlass, eine Beseitigungsanordnung für den Fremdfirmenhof zu erlassen, da die Rechtskraft des Bebauungsplans absehbar ist. Eine solche Maßnahme wäre zum jetzigen Zeitpunkt unverhältnismäßig.

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