gruen für 3 - Bi Scholver Feld

Artenschutz Teil I

 

Norderweiterung

Chemiestandort Scholven

11. FNP-ÄNDERUNG DER STADT GELSENKIRCHEN

UNTERSUCHUNG ZUM VORKOMMEN

                            GESCHÜTZTER ARTEN

 
Projektleitung: Dipl.- Geogr. R. Oligmüller
Bearbeiter: Dipl.-Biol. T. Prolingheuer
Dipl.-Biol. B. Prolingheuer Dipl.-Ing. K. Brockmeyer
LANDSCHAFT
+
SIEDLUNG
BLITZKUHLENSTRASSE 121a
D 45659 RECKLINGHAUSEN
Tel.: 02361 / 490464-0 Fax -29
EMAIL: info @ LuSRe.de
http: // www.LuSRe.de

 

 

1. Vorbemerkungen

Auf der Grundlage der Änderung des Gebietsentwicklungsplanes soll für die Erweiterung des Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiches nördlich der B 224 (Ulfkotter Straße) und des Bellendorfswegs die Änderung des Flächennutzungsplanes von "Flächen für die Landwirt-schaft" in "Flächen für den überregionalen Sonderbedarf" durchgeführt werden. Zur Berück-sichtigung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechend des novellierten Bun-desnaturschutzgesetzes (2002) in Verbindung mit den Artenschutzvorgaben der FFH-Richtlinie und der EU-Vogelschutzrichtlinie wurde das Planungsbüro Landschaft + Siedlung GbR, Recklinghausen, mit der Bearbeitung eines Fachbeitrages Artenschutz beauftragt.

Im Scoping-Termin zum Vorhaben am 17.10.2005 wurde vereinbart, vorhandene Daten hin-sichtlich des Vorkommens besonders und streng geschützter Arten im Bereich und Umfeld der Erweiterungsflächen auszuwerten und eine entsprechende Datenabfrage beim amtlichen und ehrenamtlichen Naturschutz durchzuführen. Nach Auswertung der Daten sollte eine Ab-stimmung mit den Landschaftsbehörden erfolgen, um den ggf. bestehenden zusätzlichen Untersuchungsbedarf zu klären. Nach Auswertung der Daten und Vorschlägen zu weiteren Erhebungen (L+S: Unterlage vom 26.01.2006) erfolgte in Abstimmung mit den Landschafts-behörden am 31.01.2006 eine Festlegung des weiteren Untersuchungsumfangs (vgl. Kap. 2.3).

2. Methodik

2.1 Berücksichtigte Arten und Aufbau des Artenschutzbeitrages

Bei der Bearbeitung des Artenschutzbeitrages wurden folgende

• die Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie (FFH-RL), die gleichzeitig gemäß § 10 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) "streng geschütz

 

• die europäischen Vogelarten entsprechend der Definition der Vogelschutzrichtlinie (VS-RL), die gemäß BNatSchG "besonders geschützte Arten" sind und teilweise auch zu den "streng geschützten Arten" des BNatSchG zählen.

 

• die sonstigen im § 10 BNatSchG definierten "streng geschützten Arten" nach BArtSchV Anl.1/Spalte 3 und EU-ArtSchV, Anh. A.

t" sind

Die Berücksichtigung der sonstigen "besonders geschützten Arten" gemäß BArtSchV und EG-VO Nr. 338/97 erfolgt im Rahmen der Eingriffsregelung (B-Plan-Ebene).

Der 1. Vorprüfung/Festlegung des Untersuchungsrahmens

• Ermittlung der relevanten Arten durch Auswertung vorhandener Untersuchungen und Un-terlagen, Angaben Dritter und sonstiger Quellen. Darüber hinaus wurde im Jahr 2005 ei-ne Datenabfrage bei öffentlichen und privaten Stellen des Naturschutzes durchgeführt (vgl. Tab. 1).

 

• Auflistung der vorkommenden relevanten Arten sowie weiterer potenzieller Artenvor-kommen. Die Bewertung des potenziellen Vorkommens weiterer Arten erfolgte auf Basis der Angaben der LÖBF NRW zum Vorkommen streng geschützter Arten und Arten der Vogelschutzrichtlinie in NRW (www.natura2000.munlv.nrw.de). Die Auswahl der Arten wurde dann durch die lokale oder regionale Verbreitung sowie die Lebensraumansprüche der einzelnen Arten unter Berücksichtigung der im Vorhabensbereich und Umfeld vor-kommenden Biotoptypen und Standortverhältnisse weiter differenziert.

 

Arten berücksichtigt: Aufbau des Artenschutzbeitrages umfasst folgende Arbeitsschritte:

LANDSCHAFT + SIEDLUNG GbR Bearbeitungsstand: September 2006       1

-----------------------------------------------------------------------------------------------------Bewertung der Datenlage im Hinblick auf die Möglichkeit einer fachgerechten Abarbei-tung der Artenschutzaspekte sowie gegebenenfalls Vorschläge für weitere Erhebungen.

LANDSCHAFT + SIEDLUNG GbR Bearbeitungsstand: September 2006                                                                                            2

-----------------------------------------------------------------------------------------------------

Sofern eine entsprechende Betroffenheit der lokalen Vorkommen einer Art nicht ausge-schlossen werden kann, erfolgt auf Ebene des Ausnahmeverfahrens die fachliche Prüfung, ob die Befreiungsvoraussetzungen des § 62 BNatSchG in Verbindung mit Art. 16 FFH-RL bzw. Art. 9 VS-RL erfüllt sind. Dies beinhaltet die Prüfung, ob der Erhaltungszustand der Art in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet auch bei Realisierung des Vorhabens günstig bleibt. Bezug ist dabei die entsprechende biogeographische Region innerhalb Nordrhein-Westfalens. Berücksichtigt werden dabei auch ggf. vorzusehende kompensatorische Maß-nahmen, welche einen geringeren räumlich-funktionalen Zusammenhang aufweisen müssen als die oben genannten Vermeidungsmaßnahmen.

2.3 Systematische Artenkartierungen

Eine aktuelle systematische Erfassung relevanter Arten erfolgte im Jahr 2006. Art und Um-fang der Kartierungen wurden als Ergebnis des Scoping-Termins vom 17.10.2005 unter Be-rücksichtigung der vorhandenen Datenlage und Gebietsstruktur mit den Landschaftsbehör-den am 31.01.2006 abgestimmt (vgl. Kap.1). Die Kartierungen betrafen die Brutvögel und Fledermäuse. Als

Die Auswahl erfolgte vor dem Hintergrund, dass zusätzliche Beeinträchtigungsrisiken in einer Entfernung von mehr als 0,5 km um die maximalen Erweiterungsflächen nicht zu erwarten sind. Bei dieser Einschätzung sind vor allem berücksichtigt worden:

• die vorhandene Landschaftsstruktur (Nutzungs-/Biotoptypen, u.a. Wald, rekultivierte Hal-den, Bebauung, gegliederte Kulturlandschaft)

 

• die Vorbelastungen (Chemiestandort Scholven, überörtliche Verkehrstrassen)

 

• das relevante zu erwartende Artenspektrum und die Empfindlichkeit vorkommender Arten gegenüber der geplanten Standorterweiterung.

In den Teilbereichen C – D und überwiegend auch B (vgl. Abb. 1) bestand keine Erforder-lichkeit für zusätzliche Erhebungen:

• Teilbereich B: Hinweise zu relevanten Artenvorkommen in den geplanten Erweiterungs-flächen liegen nicht vor. Mit Ausnahme des Kiebitzes sind entsprechende Artenvorkom-men aufgrund der Biotopstruktur (intensiv ackerbaulich genutzte Flächen) auch nicht zu erwarten. Beeinträchtigungsrisiken für relevante Arten im Umfeld könnten sich durch bauzeit- und betriebsbedingte Auswirkungen ergeben. Vor diesem Hintergrund wurde der östliche Haldenrand im Westen hinsichtlich der Brutvögel in die Kartierung einbezogen. Ansonsten ist die vorliegende Datengrundlage für eine Beurteilung ausreichend. Zusätz-liche Erhebungen können auf den genannten Bereich beschränkt werden.

 

• Teilbereich C: Aufgrund der Zäsur durch die Bundesautobahn A 52 sind zusätzliche Be-einträchtigungsrisiken im Landschaftsraum östlich der Autobahn nicht zu erwarten. Vor-handene faunistische Funktionsbeziehungen und landschaftliche Leitlinien (Rapphofs Mühlenbach) werden nicht zusätzlich beeinträchtigt. Die Erhebung zusätzlicher Daten wurde als nicht erforderlich bewertet.

 

• Teilbereich D: Hinweise zu Vorkommen relevanter Arten liegen derzeit nicht vor und sind aufgrund der Nutzungs- und Biotopstruktur in diesem Bereich auch nicht zu erwarten. Die Erhebung zusätzlicher Daten wurde als nicht erforderlich bewertet.

Fauna-Untersuchungsraum wurde der Vorhabensbereich mit 500 m-Umfeld zwischen der K 33 und der B 224 als potenzieller Einwirkungsbereich festgelegt (vgl. Karte 1). Hinsichtlich der Brutvögel wurde darüber hinaus der östliche Haldenfuß im Bereich des Scholver Feldes untersucht.

LANDSCHAFT + SIEDLUNG GbR Bearbeitungsstand: September 2006   3

-----------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Die Erfassung der

Die Begehungen erfolgten bei günstiger Witterung ab den frühen Morgenstunden, zum Nachweis von Eulen auch abends/nachts, an folgenden Tagen:

05./06.04. (Nachtbegehung Eulen), 06.04., 22.04., 24./25.04. (Nachtbegehung Eulen), 08.05., 01.06. und 17.06.2006.

Bei besonderen Arten wurde, soweit möglich, die genaue Anzahl nachgewiesener Reviere angegeben. Eine Art wurde dann als Brutvogel angesprochen, wenn an mindestens zwei Zeitpunkten revieranzeigendes Verhalten, wie Gesang, futtertragende Altvögel oder direkte Brutnachweise festgestellt werden konnten. Durch Befragung von Anwohnern konnten dar-über hinaus weitere Hinweise auf Brutvorkommen der Schleiereule gesammelt werden. Auf Horststandorte im Vorhabensbereich wurde im Rahmen der Kartierungen besonders geach-tet.

Die Erfassung der

LANDSCHAFT + SIEDLUNG GbR Bearbeitungsstand: September2006      4

-----------------------------------------------------------------------------------------------------

Die Begehungen erfolgten bei günstiger Witterung an folgenden Zeitpunkten:

24./25.04., 10./11.05., 12./13.06., 23./24.06., 23./24.07., 22./23.08. und 11./12.09.2006.

Darüber hinaus wurden Anwohner und Nutzer der Reiterhöfe zu Hinweisen von Fledermäu-sen befragt.

Auf Hinweise zu Vorkommen von Quartieren wurde besonders im Vorhabensbereich und di-rekten Umfeld geachtet. Dies betraf insbesondere Ausflugszeiten und Schwärmverhalten von Fledermäusen. Eine ursprünglich vorgesehene Suche nach Fledermaus-Quartieren im Be-reich des Hofes "Schulte-Kellinghaus" wurde aufgrund der Ergebnisse aus den Detektor- und Sicht-Erfassungen (keine Hinweise auf Wochenstubenquartiere) sowie der Gebäudestruktur nicht weiter verfolgt (vgl. Kap. 7.2: Zwergfledermaus).

3. Nachgewiesene relevante Arten

Angaben zum Vorkommen besonders und streng geschützter Arten ergeben sich primär aus den Ergebnissen der Fauna-Kartierung 2006 sowie darüber hinaus aus den Antworten auf die Datenabfrage (s. Tab. 1) und die Auswertung folgender Quellen:

• Biotop- und Fundortkataster NRW der LÖBF

 

• Stadtbiotopkartierung der LÖBF

 

• UVS zum Rahmenbetriebsplan der DSK (2004).

Aus der Datenabfrage und Quellenauswertung resultierte eine hohe Anzahl von Artenanga-ben, insbesondere im Hinblick auf Vögel und Fledermäuse. Die Angaben waren aber vielfach räumlich nicht so zu konkretisieren, wie es für eine artenschutzrechtliche Bewertung erfor-derlich ist. Aus diesem Grund erfolgte die gesonderte Kartierung dieser Artengruppe in 2006 (s. Kap. 2.3). Im Folgenden sind entsprechend nur die konkret und aktuell im Fauna-Untersuchungsraum nachgewiesenen relevanten Arten aufgeführt und untersucht.

Hinsichtlich der Amphibien liegen Angaben zum Kammmolch (Triturus cristatus) und zum Kleinen Wasserfrosch (Rana lessonae) für Bereiche außerhalb des Fauna-Untersuchungsgebietes vor. Aufgrund des Fehlens geeigneter Stillgewässer sind bewer-tungsrelevante Reproduktionsvorkommen dieser Arten im Vorhabensbereich und Umfeld nicht zu erwarten.

Die insgesamt im Gebiet nachgewiesenen relevanten Arten (entsprechend den Erläuterun-gen in Kap. 2.1) und deren Vorkommen im Raum sind in den Tabellen 2 und 3 wiedergege-ben. In Karte 1 sind die als "planungsrelevant" zu bezeichnenden und zu prüfenden Arten gesondert dargestellt (vgl. Erläuterungen in Kap. 5.2).

Insgesamt betreffen die Nachweise relevanter geschützter Arten im vorliegenden Fall Fle-dermäusen sowie Vogelarten.

LANDSCHAFT + SIEDLUNG GbR Bearbeitungsstand: September 2006     5

-----------------------------------------------------------------------------------------------------

 

 

 

Ringeltaube
6)
*/*
B
zur Nahrungssuche im gesamten Ge-biet
Rotkehlchen
6)
*/*
B
verbreitet in Hecken, Gebüschen und Waldbereichen
Schafstelze
6)
3/3
1 BP
Ackerfläche östlich Schulte – Kelling-haus
Schleiereule
2)
3N/3N
1 BP
regelmäßiges Brutvorkommen auf Hof Rohmann; Nachweise zur Nahrungs-suche bis zur K 33
Schwanzmeise
6)
*/*
B
Baumbestände und Gebüsche südlich Schulte – Kellinghaus
Singdrossel
6)
*/*
B
verbreitet in Hecken und Wäldern
Star
6)
*/*
B
Gehölzbestände am Fünfhäuserweg
Steinkauz
2)
3N/3
1 BP
Obstweide westlich Hof Schulte – Kel-linghaus
Stieglitz
6)
*/*
B
bei Hof Rohmann
Stockente
6)
*/*
N
Teich im Südwesten des Fauna-Untersuchungsgebietes
Sumpfmeise
6)
*/*
B
Linnenkamp, verwilderte Gärten an der K 33
Sumpfrohrsänger
6)

 

Breitflügelfledermaus

(Eptesicus serotinus)

3/3

sporadisch jagend am Fünfhäuserweg, wenige Nach-weise

Großer Abendsegler

(Nyctalus noctula)

I/I

im Spätsommer/Herbst jagend im gesamten Fauna-Untersuchungsgebiet; Zwischenquartiere im Waldbe-reich Linnenkamp werden vermutet

Langohr (Plecotus spec.), wahrscheinlich Braunes Langohr (Plecotus auritus)2)

3/3

Balzaktivitäten im Waldbereich Linnenkamp; Funktion des Waldes als wahrscheinlicher Quartierstandort und Nahrungshabitat

unbestimmte Myotis-Art, wahrscheinlich Kleine/Große Bartfledermaus (Myotis mystacinus/brandti)2) oder Wasserfledermaus (Myotis daubentonii)

(3/3)

jagend im Südwesten des Fauna-Untersuchungsgebietes (Teich, Waldrand, Hecke); Ein-zelnachweis auch an den Gehölzen an der K 33

Wasserfledermaus

(Myotis daubentonii)

3/3

jagend über dem Teich am Südwestrand des Fauna-Untersuchungsgebietes

 

Im Fauna-Untersuchungsgebiet nachgewiesene Fledermausarten (alle Arten sind im Anhang IV FFH-RL aufgeführt und damit planungsrele-vant (vgl. Kap. 5.2)

Tab. 1: Ergebnisse der Datenabfrage bei öffentlichen und privaten Stellen des Na-turschutzes (Stand: 16.01.2006)
Institution/Einzelperson
Anfrage
Antwort
Datenlage
Landesanstalt für Ökologie, Bo-denordnung und Forsten
Leibnizstraße 10
45659 Recklinghausen
Brief am 02.11.05
Brief am 13.12.05
 
- Daten aus dem Biotopkataster
- Daten aus dem Fundortkataster (vgl. 2)
Bezirksregierung Münster
Höhere Landschaftsbehörde
Windhorststraße 66
48143 Münster
Brief am 25.10.05
Brief am 28.10.2005
 
- keine Daten
Stadt Gelsenkirchen
Untere Landschaftsbehörde
Goldbergstr. 12
45875 Gelsenkirchen
telefo-nisch am 25.10.05
telefonisch am 5.10.05 und 12.01.06, email am 19.10.05
 
- Hinweise zu Ansprechpartnern des ehrenamtlichen Naturschutzes (s.u.)
- Hinweise auf vorliegende Gutachten (Planungsbüro Lange, Moers)
- Daten aus der Stadtbiotopkartierung (1999), nicht Fundort-punktgenau (vgl. Abb. 3)
- Daten aus dem Pflege- und Ent-wicklungsplan NSG „Auf dem Käm-pe" (2004) (vgl. Abb. 3)
Herr H-D. Uthoff (BUND)
Braubauerstraße 15
45897 Gelsenkirchen
Brief am 25.10.05
Brief am 02.12.05,
telefonisch am 9.01.06
 
- Daten des BUND und anderer Or-ganisationen aus den letzten Jahren liegen vor (Avifauna, Fledermäuse)
- aktuelle Untersuchung wird für er-forderlich gehalten
Herr M. Hamann (Vorsitzender Landschaftsbeirat)
Koloniestraße 16
45997 Gelsenkirchen
Brief am 25.10.05
telefonisch am 2.01.06
 
- Daten werden über Herrn Uthoff gebündelt zusammengestellt, s.o.
Landesbüro der Naturschutz-verbände NW
Ripshorster Straße 306
46117 Oberhausen
Brief am 25.10.05
 
- s.o.
Herr van Kell (Kreisjägerschaft) 
Brief am 25.10.05
Brief am 27.10.05,
nachgefragt am 13.01.06
 
- ggf. Informationen zu gegebener Zeit (liegt noch nicht vor)
Ingenieurbüro Lange, Moers
telefo-nisch am 12.01.
 
- Entwicklungskonzept Rapphofs Mühlenbach (Lippeverband 2003): Daten in UVS zum Rahmenbe-triebsplan enthalten
- UVS zum Rahmenbetriebsplan: (DSK)

 
LANDSCHAFT + SIEDLUNG GbR Bearbeitungsstand: September 2006                                            6

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Brutvögel erfolgte qualitativ mittels Verhör und Sichtbeobachtung im Rahmen einer Revierkartierung innerhalb des Fauna-Untersuchungsraumes. Zum Nachweis von Eulen kamen darüber hinaus Klangattrappen zum Einsatz. Ergänzende Nachweise wur-den im Rahmen der Fledermauskartierung erbracht. Fledermäuse erfolgte durch Begehungen ab der Abenddämmerung unter Einsatz eines Heterodyn-Ultraschalldetektors sowie durch Sichtbeobachtungen in der Däm-merung (teilweise auch Ableuchten mittels Handscheinwerfer). Aufgrund der schweren Er-fassbarkeit von Langohren mittels Detektor (sehr leise Rufe) wurde die erste Begehung schon im April durchgeführt. Zu dieser Zeit sind insbesondere die lauten und auch ohne De-tektor wahrnehmbaren Sozialrufe vernehmbar.

Tab. 2: Im Fauna-Untersuchungsgebiet nachgewiesene Vogelarten. Fettdruck = planungsrelevante Arten (vgl. Kap. 5.2)
Art
Schutz1)
Gefähr-dung2)
Status3)
Vorkommen im Gebiet
Amsel
6)
*/*
B
allgemein verbreitet im Wald sowie in Hecken und Gebüschen
Bachstelze
6)
*/*
B
Hof Rohmann
Blaumeise
6)
*/*
B
allgemein verbreitet im Wald sowie in Hecken und Gebüschen
Buchfink
6)
*/*
B
allgemein verbreitet im Wald sowie in Hecken und Gebüschen
Buntspecht
6)
*/*
B
Waldbereich Linnenkamp und an-grenzende alte Baumbestände
Dohle
6)
V/*
N
Hof Schulte - Kellinghaus
Dorngrasmücke
6)
V/*
5 BP
nordwestlicher Untersuchungsge-bietsrand am Erdbach, verwilderte Gärten an der K 33, Hecken und Ge-büsche westlich der Kreuzung B 224 / K 33, 2 Brutpaare am östlichen Haldenrand
Eichelhäher
6)
*/*
B
verwilderte Gärten an der K 33
Elster
6)
*/*
B
Hof Schulte – Kellinghaus, östlicher Haldenrand
Fasan
6)
*/*
B
verbreitet im Bereich von Landwirt-schaftsflächen
Feldlerche
6)
V/V
1 BP
auf der Bergehalde im Osten
Feldsperling
6)
V/V
B
Hof Schulte - Kellinghaus
Fitis
6)
*/*
B
Baumreihe südlich Schlüpfstraße, öst-licher Haldenrand, Gebüsche an der K 33 bei den verwilderten Gärten, Baumreihe am Grünland nördlich der K 33
Gartenbaumläufer
6)
*/*
B
verbreitet im Waldbereich und den angrenzenden Baumbeständen
Gartengrasmücke
6)
*/*
B
südöstlich Hof Rohmann, verwilderte Gärten an der K 33
Goldammer
6)
V/*
5 BP
Kopfbaumreihe südwestlich Roh-mann, Baumreihe südöstlich Roh-mann, Baumbestände am Fünfhäu-serweg, östlicher Haldenrand, Gebü-sche westlich Kreuzung B 224 / K 33
Graureiher
6)
*N/*N
N
zur Nahrungssuche am Teich im Südwesten, im Grünland und auf Ä-ckern einschließlich der Ackerflächen östlich der B 224
Grünfink
6)
*/*
B/N
Baumreihe südöstlich Rohmann, Gebüsche westlich Kreuzung B 224 / K 33 (Trupp von 15 bis 20 Tieren im Juni)
Grünspecht
1)
3/3
2 BP
Waldbereich Linnenkamp, alte Baum-bestände nördlich der Schlüpfstraße und östlich Fünfhäuserweg werden zumindest mitgenutzt (Status B oder N hier nicht eindeutig feststellbar), Nahrungsgast am östlichen Halden-rand

 
LANDSCHAFT + SIEDLUNG GbR Bearbeitungsstand: September 2006        7
-------------

noch Tab. 2:
Art
Schutz1)
Gefähr-dung2)
Status3)
Vorkommen im Gebiet
Hausrotschwanz
6)
*/*
B
Gehöfte Rohmann und Schulte - Kel-linghaus
Haussperling
6)
*/*
B
Gehöfte Rohmann und Schulte - Kel-linghaus
Heckenbraunelle
6)
*/*
B
verbreitet in Hecken und Gebüschen
Hohltaube
6)
*N/3N
2 BP
Waldbereich Linnenkamp, Baumbe-stände südlich Hof Rohmann, Einzel-beobachtung südlich des Fünfhäu-serweges
Kiebitz
1), 5)
3/3
1 BP?
Ackerflächen zwischen Hof Rohmann und B 224
Klappergrasmücke
6)
V/3
1 BP
östlicher Haldenrand
Kleiber
6)
*/*
B
Waldbereich Linnenkamp, verwilderte Gärten an der K 33
Kohlmeise
6)
*/*
B
verbreitet in Gehölzbeständen und Gärten
Mäusebussard
2)
*/*
N
jagend im gesamten Gebiet;
Mehlschwalbe
6)
V/*
N
Nahrungsgast in westlich gelegenen Grünlandbereichen
Mönchsgrasmücke
6)
*/*
B
verbreitet in Hecken und Gebüschen
Nachtigall
5)
3/3
2 BP
östlicher Haldenrand
Nilgans
6)
*/*
N
Nahrungsgast westlich Fünfhäuser-weg
Rabenkrähe
6)
*/*
B
zur Nahrungssuche im gesamten Ge-biet
Rauchschwalbe
6)
3/3
5-10 BP
mehrere Nester in den Gebäuden der Höfe Schulte – Kellinghaus und Roh-mann
Rebhuhn
6)
2N/3
1 BP
 

 

 

Stand: September 2006

 

 


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