gruen für 3 - Bi Scholver Feld

vorläufige Stellungnahme Gutachten




Stadt Gelsenkirchen
Referat 61 – Stadtplanung
Rathaus Buer

45875 Gelsenkirchen


24.04.2007



Änderung und Ergänzung Nr. 11 des Flächennutzungsplans der Stadt Gelsen-kirchen für den Bereich „Norderweiterung Chemiestandort Scholven“
Zwischen Bergehalde Scholver Feld – Auf der Kämpe – BAB A 52 – Ulfkotter Straße – Bellendorfsweg – Fünfhäuserweg
Ihr Zeichen: 61/1 sch



Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Bezugnahme auf unser erstes Schreiben vom 04.02.2007 und nach Einsicht-nahme in die bisher vorliegenden Gutachten werden wir nachfolgend vorläufig Stel-lung nehmen.

Da das Klimagutachten bislang noch nicht fertiggestellt ist und uns mitgeteilt wurde, dass es etwa Mitte Juni 2007 vorliegen würde, bitten wir um Fristverlängerung zur abschließenden Stellungnahme. Wir bitten um eine 14-tägige Stellungnahmefrist nach Erhalt des Klimagutachtens.

Eine endgültige Stellungnahme ist uns daher zurzeit nicht möglich, da unseres Er-achtens das Klimagutachten höchste Priorität für Mensch und Tier hat.



I. Artenschutzgutachten

1. Graureiher. Betriebsbedingte Beanspruchungen oder Störungen können das Brutgebiet stören. Das Gutachten kann dazu keine näheren Auskünfte ma-chen. Eine Störempfindlichkeit des Brutgebietes ist wahrscheinlich (Seite 20). Auf § 42 BNatSchG ist zu verweisen (Seite 2/Bewertungsmaßstäbe).
2. Dem Gutachten ist zu entnehmen, dass bezüglich der Rauchschwalbe (5-10 BP) und des Steinkauzes eine abschließende Bewertung nicht möglich war. Wird das Gutachten diesbezüglich zu gegebener Zeit ergänzt?
3. Welcher dB(A) wurde bei der Auswertung der einzelnen Vogelarten zugrunde-gelegt? (Rauchschwalbe 7.14, Seite 20)
4. Es wurden zu den verschiedenen Vogelarten Ausführungen bezüglich der Abwanderung in eventuell vorhandene andere Gebiete gemacht. Es wird be-zweifelt, dass die neu zu tätigen Maßnahmen wirklich den Lebensraum der zu schützenden Tiere nicht berühren und diese abwandern (z. B. Schleiereule, Steinkauz). Für die Schleiereule, der Steinkauz und einige andere Tiere be-steht eine Gefährdung im Naturraum in NRW.
5. Bezüglich der Langohrfledermaus kann es bei der Nahrungssuche zu Störun-gen durch die erhöhte Lichteinwirkung des Heranrückens des Industriegebie-tes kommen. Durch die erhöhte Lärmeinwirkung kann es nicht ausgeschlos-sen werden, dass sich die Nahrungsbasis verschlechtert (Seite 35).
6. Werden die neu zu tätigenden Maßnahmen zum Schutz des Lebensraumes der einzelnen Tierarten überprüft und kontrolliert (Während und nach der Bau-phase)? Wer überprüft und kontrolliert dann diese Ergebnisse?



II. Lärmschutzgutachten

1. Die Messungen wurden nur bei Süd- bzw. Südwestwind vorgenommen. Die anderen Windrichtungen sind nur geschätzt worden. Beim Messpunkt IP1 (Kirchhellenstrasse) ist bei Ostwind eine erhöhte Geräuschentwicklung festzu-stellen. Seit den Baumaßnahmen an der Ulfkotter Strasse treten unabhängig von der Windrichtung schon erhöhte Geräuschentwicklung auf.
2. Unserer Auffassung nach wurde immer nach dem leisesten Wert gesucht. Wir als Anwohner nehmen jedoch alle Geräusche das ganze Jahr hindurch wahr, wie zum Beispiel Fackeltätigkeiten oder andere Störfälle.
3. Im Gutachten wird die Lärmtätigkeit differenziert nach Straßenlärm und Indust-rielärm. Diese Werte zusammen sind aber schon so hoch, dass wir keinen Spielraum mehr bei der Lärmentwicklung sehen.
4. Durch die Verlegung des Bellendorfsweges wird die Lärmbelastung der nördli-chen Anlieger sich erhöhen. Dies ist nicht berücksichtigt worden. Bezüglich des Bellendorfsweges liegt auch kein separater Wert vor. Gerade der Lkw-Verkehr zu Rigips und zum Kraftwerk Scholven muss berücksichtigt werden, da der Bellendorfsweg die einzige Zufahrt zu Rigips und zum Kraftwerk Schol-ven darstellt.



III. Bodengutachten

1. Der Zeitpunkt der Bodenproben Februar und August 2006 war nicht durch-schnittlich. Im Februar 2006 war der Boden bis 30 cm tief gefroren. Im Au-gust 2006 war der Boden nach dem langen heißen Sommer sehr trocken. Die Grundwasserstände in ganz Oberscholven sind normalerweise sehr hoch. Im März 2007 standen in Oberscholven viele Ackerflächen ganz oder teilweise unter Wasser. Sämtliche Gräben und Bäche waren bis zum Rand mit Wasser gefüllt.
2. In den Mischproben MP2 und MP3 werden die Gehalte an Cadmium, Blei und Nickel entsprechend der Vorsorgewerte der BBODSchV überschritten (Seite 20/21).
3. Der Boden ist für eine geringe bis mäßige Bauwerkslast geeignet. Die Trägfähigkeit wird durch Wasser beeinträchtigt (Gutachten Seite 26).
4. Die abschließende Beurteilung der Baugrundverhältnisse kann nur anhand detaillierter Untersuchungen und unter Berücksichtigung des konkreten Bauvorhabens erfolgen (Gutachten Seite 27).
5. Der Boden ist für die Versickerung von anfallendem Niederschlagswasser schlecht bzw. nicht geeignet (Gutachten Seite 30).



Wir möchten Sie bitten, dieses Schreiben an die zuständigen Stellen weiterzugeben und erwarten eine Stellungnahme.

Vorab möchten wir Sie bitten, uns die beantragte Fristverlängerung schriftlich zu bes-tätigen.

Mit freundlichen Grüßen

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